Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

§ 3 Zahlungsbedingungen

§ 4 An- und Abreise

§ 5 Ferienwohnungen

§ 6 Haustiere

§ 7 Aufenthalt

§ 8 Reiserücktritt

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

§ 10 Haftung des Vermieters

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

§ 10 a Haftung des Mieters

§ 11.1 Zugangsdaten

§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Häuser zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Dr.Richard und Regina Kluzak. Die Leistungen von Dr.Richard und Regina Kluzak erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung/haus sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 1 Begriffsbestimmungen

a) Der Begriff „Villen und Appartements“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezieht sich auf Dr.Richard und Regina Kluzak.

b) Der Begriff “ Dr.Richard und Regina Kluzak“ bezieht sich auf unsere Webseite https://ferienhaus-cotedazur.eu.

c) Der Begriff „Dienstleistungen“ bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von Dr.Richard und Regina Kluzak von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.

d) Der Begriff „Kunde“ bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.

e) Der Begriff „Kundenkonto“ bezieht sich auf das Konto, das der Kunde auf https://ferienhaus-cotedazur.eu/ erstellt, um auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.

f) Der Begriff „Immobilie“ bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden.

g) Der Begriff „Inhalt“ bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.

h) Der Begriff „Kundeninhalte“ bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite https://ferienhaus-cotedazur.eu/, per E-Mail regina.kluzak@wanadoo.fr oder telefonisch an 0033(0)4 94 96 81 82, oder 0033(0)6 48 82 71 96 getätigt werden. Alle Anfragen, die über jegliche andere Methode getätigt wird wie zum Beispiel z.B. Facebook etc. werden nicht berücksichtigt.

Können wir Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftlich Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietvertrages ist innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann Dr.Richard und Regina Kluzak vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Kaution:
Villa Regina: € 800,00
Villa Bellevue: € 800,00
Appartement Loft: € 600,00
Appartement Chez Moi: € 450,00

Endreinigung:
Wenn ein Mietojekt in sehr unsauberen und nicht besenreinen Zustand hinterlassen wird, wird die Mehrarbeit berechnet.

Nebenkosten für Internet, PKW-Stellplatz, Poolnutzung, Abfall werden nicht erhoben. Die Energie-und Wasserkosten werden nach Verbrauch abgerechnet.

Villa Regina: Strom-und Wasserverbrauch ist inkl. bis 50 €/Woche, Mehrverbrauch wird berechnet. (KwH/0,25 €, m³/5,00 €)

Villa Bellevue: Strom-und Wasserverbrauch ist inkl. bis 50 €/Woche, Mehrverbrauch wird berechnet. (KwH/0,25 €, m³/5,00 €)

Appartement Loft: Strom-und Wasserverbrauch ist inkl. bis 25 €/Woche, Mehrverbrauch wird berechnet. (KwH/0,25 €, m³/5,00 €)

Appartement: Chez-Moi Strom-und Wasserverbrauch ist inkl. bis 25 €/Woche, Mehrverbrauch wird berechnet. (KwH/0,25 €, m³/5,00 €)

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienaus/wohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 21:00 Uhr, muss der Gast einen Aufschlag von 25 Euro bezahlen. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast, 6 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienhaus/wohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist das Haus/Wohnung bis 9:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, sollte dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine späte Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.

Sollte der Gast am Anreisetag bis 24:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an Dr.Richard und Regina Kluzak als gekündigt. Dr.Richard und Regina Kluzak oder unser Vertreter kann dann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Das Haus/Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Falls das Haus nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Ferienhäuser

Das Ferienhaus/Wohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen während Ihres Aufenthalts Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet den Vermieter unverzüglich innerhalb von 24 Stunden davon in Kenntnis zu setzen, da ansonsten die Mängel nicht anerkannt werden. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses/Wohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit das Ferienhaus verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei Dr.Richard und Regina Kluzak

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung/Haus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird einen angemessenen Aufpreis von 7 Euro pro Tag verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu € 100,00 in Rechnung stellen.

§ 7 Aufenthalt

Die Ferienhaus/wohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Haus/Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 10 Euro pro Nacht zu zahlen. Dr.Richard und Regina Kluzak hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung/Haus an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienhäuser/wohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist Dr.Richard und Regina Kluzak dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zum 90 Tag vor dem Anreisetag 25 % des vereinbarten Preises

vom 89. bis zum 70. Tag vor dem Anreisetag 40 % des vereinbarten Preises

vom 69. bis zum 51. Tag vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises

vom 50. bis zum 31. Tage vor dem Anreisetag 80 % des vereinbarten Preises

vom 30. vor Anreisetag oder Nichtanreise 100 % des vereinbarten Preises

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Miete. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch Dr.Richard und Regina Kluzak kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

§ 10 Haftung des Vermieters

Dr.Richard und Regina Kluzak haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 10 a Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, seinem mitgebrachten Tier oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Er ist in der Mietzeit für das Haus verantwortlich.

Es wird erwartet, daß er das Mietobjekt besenrein hinterlässt: Abfall in der Mülltonne, Geschirr gespült, Barbecue und Kamin nach Benutzung gereinigt. Der Mieter verpflichtet sich das Feriendomozil pfleglich zu behandeln und es bei Ende der Belegung in gutem Zustand zu überlassen. Der Mieter haftet für Brandschäden bei unsachmässen Gebrauch des Barbecues.
Hundesind nur erlaubt, wenn sie gut erzogen sind, d.h. sie dürfen sich grundsätzlich nicht auf Sofas, in den Betten oder im Pool aufhalten. Die Sonnenschirme sollten  immer abends, bei Wind und längerer Abwesenheit geschlossen werden. Die Rolläden sollten ebenfalls bei Abwesenheit und in der Nacht geschlossen werden.
Das Rauchen ist im Haus nicht gestattet!

Es ist nicht erlaubt auf die Betten und Sonnenliegen zu springen!

Der Mieter erklärt hiermit ausdrücklich, dass die Bewohner der Villa das Grundstück auf eigene Gefahr betreten und dass Eltern bzw. Aufsichtspersonen  für ihre Kinder haften und dass die Villa von nicht mehr als 6 Personen bewohnt wird. Der Mieter verpflichtet sich das Grundstück nicht durch Hausmüll,  Papier, Hundekot, Holzkohleabfälle oder sonstige Gegenstände zu   verunreinigen und der Vegetation keinen Schaden zukommen zu lassen. Das zur Villa gehörende Schwimmbad steht dem Mieter selbstverständlich zur alleinigen Verfügung. Er erklärt hiermit ausdrücklich, dass die Bewohner der Villa das Schwimmbad auf eigene Gefahr benutzen und dass Eltern bzw.Aufsichtspersonen für Ihre Kinder haften. Es sollte besonders darauf geachtet werden , dass Nichtschwimmer,vor allem Kinder, nicht ohne Aufsicht sind. Es wird darum gebeten sich unmittelbar vor der Poolbenutzung nicht einzukremen, oder einzuölen. Das Öl verbleibt im Wasser!

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Dr.Richard und Regina Kluzak unterhalten in ihrer Ferienwohnung/Haus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Dr.Richard und Regina Kluzak gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit Dr.Richard und Regina Kluzak deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Dr.Richard und Regina Kluzak behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.1 Zugangsdaten

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Dr.Richard und Regina Kluzak hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Dr.Richard und Regina Kluzak weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22 :00 Uhr bis 8:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung/haus ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung/haus Fenster, Rolläden und Türen geschlossen zu halten.

(3) In der Ferienwohnung/haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(4) Unser hauseigener Parkplatz bietet 1 PKW-Stellplatz.

(5) Die Benutzung des Pool ist gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Dr.Richard und Regina Kluzak hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung/haus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 13 Gerichtsstand: Frejus